Haltungsformen

KAT-Bodenhaltung


Die Tiere können jederzeit den gesamten Stallraum nutzen. Mindestens 1/3 der Stallgrundfläche steht als Scharrraum zur Verfügung und muss mit ausreichendem Einstreumaterial (Stroh, Hobelspäne oder andere natürliche Materialien) bedeckt sein. Der Stall muss mit entsprechenden Tränke- und Futtereinrichtungen, Nestern und Sitzstangen ausgestattet sein.

Besatzdichte
Die Besatzdichte beträgt max. 9 Hennen/m2 Nutzfläche. Die Ställe müssen so unterteilt sein, dass eine Gruppengröße von maximal 6.000 Tieren nicht überschritten wird.

Sitzstangen
Die Gesamtfläche der Sitzstangen muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig darauf sitzen können. Mindestens 15 cm Sitzstangenlänge/Tier sind vorgeschrieben. Die Sitzstangen müssen so geformt sein, dass Verletzungen an den Fußballen und Krallen nicht auftreten.

Nester, Nestboden, Nesteinstreu
Die Nester müssen den Tieren täglich uneingeschränkt zur Eiablage zur Verfügung stehen. Der Nestboden muss aus verformbarem Material mit einer Mindesthöhe von 0,5 cm bestehen. Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/7 Hennen) oder Familiennester (120 Hennen/m2 Nestfläche).

Beleuchtung
Der Einfall von natürlichem Tageslicht muss gewährleistet sein.

KAT-Freilandhaltung


Die Freilandhaltung erfolgt unter denselben Anforderungen wie die Bodenhaltung, zusätzlich wird den Tieren ein Wintergarten sowie tagsüber auch ein Freilandauslauf geboten.

Auslauf
Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so gestaltet, dass eine Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird. Die Auslauffläche muss in unmittelbarer Umgebung des Stalles gelegen sein und für die Hennen tagsüber uneingeschränkt zugänglich und direkt erreichbar sein. Die Freilandfläche muss bewachsen sein und über die gesamte Fläche gleichmäßig verteilt z.B. Buschwerk, Hecken u.ä. als Schutz- und Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere aufweisen.

Wintergarten (Kaltscharrraum) obligatorisch
In der KAT-Freilandhaltung ist der Anbau eines Wintergartens mit einer Größe von 50% der von den Tieren genutzten Stallinnenraumfläche obligatorisch. Dieser helle und luftige Kaltscharrraum kann als Vorstufe zur Freilandfläche betrachtet werden, so dass den Tieren z. B. auch bei einem behördlich verordneten Aufstallungsgebot ein Aufenthalt außerhalb des Stallinnenraumes möglich ist. Die Auslauföffnungen vom Stall in den Wintergarten als auch in Freigelände müssen gleichmäßig verteilt und in entsprechender Anzahl vorhanden sein.

KAT-Biohaltung


Grundlage für die KAT-Anforderungen bilden die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung.

Besatzdichte
Die Besatzdichte für Legehennen in ökologischer Erzeugung beträgt 6 Hennen/m2 Nutzfläche. Mindestens 1/3 der begehbaren Fläche muss als Scharrraum ausgewiesen sein. Die maximale Größe einer Stalleinheit beträgt 3.000 Tiere. Wintergarten (Kaltscharrraum) obligatorisch In der KAT-Biohaltung ist der Anbau eines Wintergartens mit einer Größe von 50% der von den Tieren genutzten Stallinnenraumfläche an den Stall obligatorisch.

Auslauf
Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so anzulegen, dass eine Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird. Er muss in unmittelbarer Umgebung des Stalles gelegen sein und für die Hennen tagsüber uneingeschränkt zugänglich und direkt erreichbar sein.

Sitzstangen
Die Gesamtfläche der Sitzstangen muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig darauf sitzen können. Mindestens 18 cm Sitzstangenlänge/Tier sind vorgeschrieben. Die Sitzstangen müssen so geformt sein, dass Verletzungen an den Fußballen und Krallen nicht auftreten.

Nester
Verwendung finden können Einzelnester (1 Nest/7 Hennen) oder Familiennester (83 Hennen/m2 Nestfläche).

Futter
Es darf ausschließlich ökologisch erzeugtes Futter aus gentechnisch unveränderten Erzeugnissen verwendet werden.